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Haake Immobilien Newsletter
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Sie haben eine Immobilie geerbt, wohnen aber weit entfernt? So verkaufen Sie aus der Ferne: Vollmacht, Schlüsselübergabe, Räumung und laufende Kosten – wer was übernimmt und in welcher Reihenfolge.
Frist, das Erbe beim Finanzamt anzuzeigen
§ 30 ErbStG – gerechnet ab Kenntnis vom Erbfall
Die Lage
Die Immobilie steht in Bremen oder im Umland, Sie selbst leben mehrere Autostunden entfernt. Jede Besichtigung, jeder Handwerkertermin und jede Schlüsselübergabe kostet einen ganzen Tag. Gleichzeitig laufen Grundsteuer, Versicherung und Heizkosten weiter, und niemand vor Ort schaut nach dem Haus. Das ist kein juristisches, sondern ein organisatorisches Problem – und genau deshalb lösbar, ohne dass Sie pendeln.
In dieser Reihenfolge
Wer hat einen Schlüssel, wer darf das Haus betreten, wer meldet einen Wasserschaden? Legen Sie das schriftlich fest, bevor irgendetwas anderes passiert. Ohne geklärten Zutritt steht jede Besichtigung still.
Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Strom und Heizung laufen weiter. Prüfen Sie, ob die Gebäudeversicherung den Leerstand kennt – viele Policen schränken den Schutz ein, sobald ein Haus unbewohnt ist.
Mit einer Vollmacht übernehmen wir Besichtigungen, Ablesungen, Handwerkertermine und die Abstimmung mit dem Notar vor Ort. Sie entscheiden – Sie müssen aber nicht anwesend sein.
Grundbuchauszug, Flurkarte, Energieausweis und Teilungserklärung lassen sich ortsunabhängig anfordern. Wir wissen, welches Amt in Osterholz-Scharmbeck, Verden oder Rotenburg welches Dokument führt.
Häufig übersehen
Die Beurkundung findet dort statt, wo es beide Seiten wollen – nicht zwingend am Ort der Immobilie und nicht zwingend an Ihrem Wohnort. Eine Beurkundung per Vollmacht ist möglich.
Ein sichtbar unbewohntes Haus zieht Aufmerksamkeit auf sich. Ein geleerter Briefkasten, gemähter Rasen und Licht per Zeitschaltuhr kosten wenig und verhindern viel.
Käufer erkennen ein aus der Ferne verwaltetes Haus an vernachlässigten Details. Ein aufgeräumter erster Eindruck ist der günstigste Hebel auf den Preis, den es gibt.
Verwandte Situationen
Persönlich & unverbindlich
Dieser Beitrag gibt einen ersten Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Fristen und Voraussetzungen hängen vom Einzelfall ab; verbindlich beraten Sie Notarin oder Notar, Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt und Ihre Steuerberatung. Stand der genannten Vorschriften: 2026.