Wird geladen …
Wird geladen …
Haake Immobilien Newsletter
Ausgewählte Angebote aus Bremen und Umgebung und fundierte Immobilien-Tipps. Jederzeit abbestellbar.
Wenn Pflegekosten die Rente übersteigen, steht die Immobilie zur Debatte. Was das Sozialamt berücksichtigt, welche Rolle das Schonvermögen spielt und welche Alternativen zum Verkauf es gibt.
Rückforderungsfrist für Schenkungen bei Sozialhilfebezug
§ 528 BGB – Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers
Die Lage
Der Pflegeplatz kostet mehr, als Rente und Pflegegrad decken. Die Familie steht vor der Frage, ob das Elternhaus verkauft, vermietet oder überschrieben werden soll – meist unter Zeitdruck und oft in einer Situation, in der niemand ruhig rechnen mag. Wichtig ist die Reihenfolge: erst der Bedarf, dann der Wert, dann die Entscheidung.
In dieser Reihenfolge
Heimkosten minus Rente, Pflegegeld und Leistungen der Pflegeversicherung ergibt den monatlichen Fehlbetrag. Erst diese Zahl sagt, ob und wie schnell die Immobilie gebraucht wird.
Eine vermietete Immobilie deckt die Lücke möglicherweise laufend und bleibt im Familienbesitz. Das trägt aber nur, wenn Zustand und Lage eine verlässliche Miete hergeben.
Eine Schenkung an Kinder kann bei späterem Sozialhilfebezug zurückgefordert werden. Der Zeitpunkt entscheidet – und er liegt fast nie im Moment der akuten Krise.
Sozialamt und Angehörige verhandeln besser mit einer belastbaren Bewertung. Ohne sie wird über Schätzungen gestritten, die niemand belegen kann.
Häufig übersehen
Kinder werden erst ab einem hohen Jahresbruttoeinkommen herangezogen (Angehörigen-Entlastungsgesetz). Viele Familien verkaufen aus einer Sorge, die so nicht mehr besteht.
Käufer erkennen eine Notlage an der Eile. Wer früh anfängt, verkauft ruhiger – und regelmäßig zu einem besseren Preis.
Solange ein Angehöriger die Immobilie bewohnt, gelten andere Maßstäbe als bei einem leerstehenden Objekt. Prüfen Sie das, bevor Sie den Verkauf einleiten.
Verwandte Situationen
Persönlich & unverbindlich
Dieser Beitrag gibt einen ersten Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Fristen und Voraussetzungen hängen vom Einzelfall ab; verbindlich beraten Sie Notarin oder Notar, Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt und Ihre Steuerberatung. Stand der genannten Vorschriften: 2026.