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Erbe & Nachlass
Nach einem Erbfall wird das Grundbuch nicht automatisch aktualisiert. Erben in Bremen sollten die Zweijahresfrist für die kostenfreie Umschreibung kennen.
Sabrina Haake · 06. Oktober 2026

Erbe & Nachlass
Wenn mehrere Erben gemeinsam über eine Immobilie in Bremen entscheiden müssen, zeigt dieser Beitrag, welche Wege zur Einigung bestehen und was rechtlich gilt.
Sabrina Haake · 06. Oktober 2026
Stand: Oktober 2026. Wer eine Immobilie gemeinsam mit anderen Personen erbt, steht vor einer Aufgabe, für die selten jemand vorbereitet ist: gemeinsam über etwas zu entscheiden, das jeder anders bewertet – und über das oft alte familiäre Spannungen mitentscheiden. Wenn in einer solchen Situation keine Einigung gelingt, kann ein einziger Miterbe ein gerichtliches Verfahren in Gang setzen, das alle anderen zwingt mitzumachen: die Teilungsversteigerung.
Die Teilungsversteigerung ist ein gerichtliches Verfahren nach § 180 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG). Jeder Miteigentümer – in einer Erbengemeinschaft also jeder Erbe mit einem Anteil an der Nachlassimmobilie – kann das Verfahren beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Das Gericht lässt die Immobilie dann öffentlich versteigern, unabhängig davon, ob die übrigen Miteigentümer zustimmen. Den Erlös verteilt das Gericht entsprechend den Miteigentumsanteilen.
Eine Erbengemeinschaft entsteht kraft Gesetzes, wenn mehrere Personen gemeinsam erben (§ 2032 BGB). Sie ist grundsätzlich auf Auseinandersetzung angelegt (§ 2042 BGB) – die Frage ist nur, wie. Typische Situationen, in denen das gerichtliche Verfahren wahrscheinlicher wird:
Diese Konstellationen betreffen nicht nur klassische Erbfälle. Auch wenn Eltern in eine Pflegeeinrichtung ziehen und die Immobilie nicht mehr bewohnen können, entstehen schnell offene Fragen: Wer trägt die laufenden Kosten? Wird vermietet oder verkauft? Wer kümmert sich um notwendige Instandhaltung? Je länger solche Fragen ungeklärt bleiben, desto größer wird das Konfliktpotenzial.
Die Teilungsversteigerung erscheint auf den ersten Blick wie eine erzwungene, aber gerichtlich gesicherte Lösung. In der Praxis bringt sie für alle Beteiligten erhebliche Nachteile:
Neben dem praktischen Umgang mit der Immobilie ist die steuerliche Seite ein zentrales Thema. Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz sieht je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedliche persönliche Freibeträge vor (§ 16 ErbStG). Ehepartner und eingetragene Lebenspartner profitieren von höheren Freibeträgen als Kinder; entfernte Verwandte und nicht verwandte Personen haben deutlich niedrigere Beträge. Da sich diese Werte ändern können, empfiehlt sich eine aktuelle Auskunft beim Steuerberater oder Finanzamt.
Ein besonderes Privileg gilt für das sogenannte Familienheim (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG): Erben Ehepartner oder Kinder eine Wohnimmobilie, die der Erblasser zuvor selbst bewohnt hat, und ziehen sie innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen selbst ein und bewohnen sie dauerhaft, kann diese Immobilie unter bestimmten Voraussetzungen von der Erbschaftsteuer befreit sein. Für Kinder gilt dabei eine gesetzliche Flächenobergrenze. Diese Befreiung ist an strenge Bedingungen geknüpft – frühzeitige steuerliche Beratung ist hier unerlässlich.
Wenn eine Teilungsversteigerung durchgeführt wird, entfällt die Möglichkeit einer Familienheim-Befreiung endgültig. Die Erbschaftsteuerpflicht selbst entsteht mit dem Erbfall und bleibt unabhängig vom späteren Schicksal der Immobilie bestehen. Eine erste Orientierung bietet der Erbschaftsteuer-Rechner auf dieser Website; für verbindliche Aussagen ist ein Steuerberater zuständig.
Wer eine Nachlassimmobilie in Bremen hält – sei es während eines laufenden Erbstreits oder in der Übergangsphase vor dem Verkauf –, trägt die anfallende Grundsteuer. Für die Stadtgemeinde Bremen beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B ab 2025 755 Prozent (Quelle: Der Senator für Finanzen, Grundsteuerreform 2025 in der Stadt Bremen). Dieser Hebesatz gilt seit der bundesweiten Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025.
Die tatsächliche Steuerlast ergibt sich aus dem nach neuem Bewertungsrecht ermittelten Messbetrag, multipliziert mit diesem Hebesatz. Für Erbengemeinschaften bedeutet das: Die Grundsteuer ist eine laufende Belastung, die unabhängig davon anfällt, ob die Immobilie bewohnt, vermietet oder leer steht. Hinzu kommen Gebäudeversicherung und notwendige Instandhaltung. In einer Erbengemeinschaft ohne klare Absprachen werden diese Kosten schnell zum eigenen Streitpunkt – ein weiterer Grund, eine Einigung nicht auf die lange Bank zu schieben.
Die ermutigende Nachricht: Ein gerichtliches Verfahren lässt sich in den meisten Fällen abwenden, wenn die Beteiligten frühzeitig handeln.
Wenn Sie zu einer geerbten Immobilie in Bremen Fragen haben oder einen ersten unverbindlichen Austausch suchen, können Sie hier Kontakt aufnehmen.
Ja. Nach § 180 ZVG kann jeder Miteigentümer das Verfahren beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Eine Mehrheitsregel oder ein Vetorecht der übrigen Erben gibt es bei der Teilungsversteigerung nicht. Einzig eine vertraglich vereinbarte Ausschluss- oder Aufschubvereinbarung kann das Verfahren zeitlich begrenzt verhindern. Ob eine solche Vereinbarung möglich und sinnvoll ist, sollte mit einem Notar oder Fachanwalt für Erbrecht besprochen werden.
Ein laufendes Verfahren kann durch Einigung aller Beteiligten oder durch Rücknahme des Antrags gestoppt werden, solange das Verfahren nicht zu weit fortgeschritten ist. Welche Möglichkeiten im Einzelfall bestehen, hängt vom Stand des Verfahrens ab; hier sollte unverzüglich ein Fachanwalt für Erbrecht oder ein Notar hinzugezogen werden.
In einer Erbengemeinschaft haften alle Miterben gemeinschaftlich für Verbindlichkeiten, die mit der Nachlassimmobilie zusammenhängen – darunter Grundsteuer, Versicherung und Instandhaltung. Im Innenverhältnis richtet sich die Kostentragung nach den jeweiligen Erbquoten, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Ungeklärte Kostenverteilungen können selbst zum Konflikttreiber werden und eine Einigung weiter erschweren.

Über den Autor
Inhaberin und Immobilienkauffrau
Inhaberin von Haake Immobilien, ausgebildete Immobilienkauffrau, begleitet Eigentümer in Bremen und im Landkreis Osterholz persönlich durch den Verkauf.
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