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Jährliche Grundsteuer nach dem Modell Ihres Bundeslandes schätzen – Flächen-Lage-Modell in Niedersachsen, Bundesmodell in Bremen.
Berechnet nach dem Flächen-Lage-Modell (§§ 2, 4, 5, 6 NGrStG): Grundstücksfläche × 0,04 €/m² und Gebäudefläche × 0,50 €/m², jeweils multipliziert mit dem Lage-Faktor (Bodenrichtwert ÷ Durchschnittsbodenwert der Gemeinde, hoch 0,3, auf zwei Nachkommastellen abgerundet). Auf den Gebäudeanteil wird bei Wohnnutzung die Grundsteuermesszahl auf 70 % ermäßigt. Ermäßigungen für Baudenkmale und geförderten Wohnraum (§ 6 Abs. 2 bis 4 NGrStG) werden nur auf Antrag gewährt und sind hier nicht berücksichtigt. Schätzung – maßgeblich ist allein der amtliche Bescheid.
Kaufkosten & Steuern
Der Grundsteuer-Rechner berechnet die jährliche Grundsteuer nach dem Modell, das in Ihrem Bundesland tatsächlich gilt. Denn die Grundsteuer ist Landesrecht: Die Modelle unterscheiden sich nicht nur im Satz, sondern im Aufbau der Berechnung.
Für Bremen und Umgebung sind zwei Modelle maßgeblich. In Niedersachsen gilt das Flächen-Lage-Modell: Grundstücksfläche und Gebäudefläche werden mit gesetzlichen Äquivalenzzahlen angesetzt und mit einem Lage-Faktor aus dem Bodenrichtwert gewichtet. In Bremen gilt das Bundesmodell mit eigenen Steuermesszahlen – dort ist der Grundsteuerwert aus Ihrem Bescheid der Ausgangspunkt.
So funktioniert es
Häufige Fragen
Niedersachsen nutzt das Flächen-Lage-Modell. Die Grundstücksfläche wird mit 0,04 € je m² angesetzt, die Wohn- oder Nutzfläche des Gebäudes mit 0,50 € je m² (§ 4 NGrStG). Beide Beträge werden mit dem Lage-Faktor multipliziert, der sich aus dem Bodenrichtwert des Grundstücks geteilt durch den Durchschnittsbodenwert der Gemeinde ergibt, hoch 0,3 (§ 5 NGrStG). Die Grundsteuermesszahl beträgt 100 %, für Wohnflächen 70 % (§ 6 NGrStG). Die Bebauung spielt also sehr wohl eine Rolle.
Bremen wendet das Bundesmodell an, hat aber eigene Steuermesszahlen beschlossen: 0,31 ‰ für Wohngrundstücke und 0,75 ‰ für Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke. Den Grundsteuerwert selbst ermittelt das Finanzamt im Ertragswertverfahren; er steht in Ihrem Grundsteuerwertbescheid. Die Hebesätze liegen 2025 bei 755 % in Bremen und 927 % in Bremerhaven.
Für das Flächen-Lage-Modell stellt die Finanzverwaltung einen kostenfreien Grundsteuer-Viewer bereit, aus dem für Ihr Grundstück der Bodenrichtwert, der Durchschnittsbodenwert der Gemeinde und der daraus gebildete Lage-Faktor hervorgehen (§ 5 Abs. 5 NGrStG). Die Werte stammen vom zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte.
Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde individuell festgelegt und ist der letzte Faktor der Berechnung. Er kann je nach Kommune deutlich variieren – zwischen einer niedersächsischen Landgemeinde und Bremerhaven liegen mehrere hundert Prozentpunkte.
Weil wir keine Zahl ausgeben, die wir nicht dem jeweiligen Landesgesetz entnommen haben. Fünf Länder haben eigene Modelle mit völlig anderem Aufbau, und auch unter den Ländern mit Bundesmodell gibt es abweichende Steuermesszahlen. Der Rechner nennt Ihnen in diesen Fällen das geltende Modell und die Rechtsgrundlage – maßgeblich ist ohnehin allein Ihr Bescheid.
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