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76676 Graben-Neudorf · Landkreis Karlsruhe
Ein ausgebautes Dachgeschoss, ein Wintergarten, eine zusätzliche Wohnung im Souterrain — gebaut ohne Genehmigung, oft vor Jahrzehnten und in bestem Glauben. Beim Verkauf in Graben-Neudorf fällt es spätestens dann auf, wenn die Bank die Bauakte anfordert und die Wohnfläche im Grundriss nicht zur Wohnfläche im Exposé passt.
Der Weg führt über die Bauakte: Was ist genehmigt, was ist gebaut, und lässt sich die Abweichung nachträglich genehmigen? Manche Anbauten sind genehmigungsfähig und werden es mit einem Bauantrag. Andere sind es nicht — dann wird ohne die Fläche bewertet und offen verkauft. Beides ist verkäuflich; nur der ungeklärte Zustand ist es nicht.
76676 Graben-Neudorf in Zahlen
Den Bodenrichtwert für Graben-Neudorf ermittelt der Gutachterausschuss des Landkreis Karlsruhe nach § 193 BauGB — er ist der Ausgangspunkt jeder Bewertung hier, auch bei einem Objekt schwarzbau.
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